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   RG, 26.11.1901 - Rep. VII. 125/01   

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https://dejure.org/1901,83
RG, 26.11.1901 - Rep. VII. 125/01 (https://dejure.org/1901,83)
RG, Entscheidung vom 26.11.1901 - Rep. VII. 125/01 (https://dejure.org/1901,83)
RG, Entscheidung vom 26. November 1901 - Rep. VII. 125/01 (https://dejure.org/1901,83)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unterliegen in den preußischen agrarrechtlichen Auseinandersetzungssachen die Beschwerden, über welche das Reichsgericht zu entscheiden hat, insbesondere die sofortige Beschwerde gegen den die Revision zurückweisenden Beschluß der Generalkommission (§ 70 Abs. 3 des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde in Auseinandersetzungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99

    Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"

    Ist ein Beschluß verkündet worden, kann die Beschwerde schon vor seiner Zustellung eingelegt werden (herrschende Meinung, vgl. RGZ 50, 347, 352; BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1 Zustellung 1; MünchKomm ZPO-Braun § 577 Rn. 3; Musielak/Ball, ZPO § 577 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 567 Rn. 8, 9, § 17 a GVG Rn. 13; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 577 Rn. 11, § 567 Rn. 14).
  • BGH, 17.01.1962 - I ZB 12/61

    Rechtsmittel

    Aus dem Grundsatz, daß eine im schriftlichen Verfahren erlassene Entscheidung erst mit der tatsächlich vollzogenen (letzten) Zustellung an beide Parteien rechtlich als vorhanden gilt (vgl. RGZ 50, 347; 120, 245; BGHZ 15, 142; 32, 370), [BGH 09.06.1960 - VII ZR 229/58] kann aber noch nicht mit der Klägerin gefolgert werden, daß dann, wenn die entscheidende Stelle, wie hier der Nichtigkeitssenat des Deutschen Patentamts, zwischen der Veranlassung der Zustellung und deren Vollzug durch Gesetz aufgelöst wird oder sonstwie die Entscheidungsbefugnis verliert, die vor dieser Rechtsänderung veranlaßte Zustellung keine Entscheidung mehr zur Entstehung gelangen läßt.

    Freilich kann der in dem angefochtenen Beschluß vertretenen Auffassung, daß die Entscheidung bereits mit der Übergabe der Ausfertigungen an die Post wegen der darin liegenden "Entäußerung" des Patentamts, die eine Änderung der Entscheidung nicht mehr zulasse, existent geworden sei, in dieser Allgemeinheit nicht zugestimmt werden (vgl. RGZ 50, 347; 120, 245).

  • BGH, 28.11.1973 - VIII ZB 23/73

    Verschulden - Zugang von Beschlüssen - Wirksamkeit - Zurechnung von Verschulden

    Es wird vielfach die Auffassung vertreten, auch ein zustellungsbedürftiger Beschluß sei dann erlassen, wenn das Gericht sich des Beschlusses entäußert habe (so z.B. RGZ 50, 347, 350; 144, 150; 150, 357; Baumbach/Lauterbach, ZPO 31. Aufl. § 329 Anm. 4 A; Schumann/Leipold bei Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 329 Anm. III 2 b).
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